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   OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05   

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OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05 (https://dejure.org/2006,13968)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.2006 - 6 U 178/05 (https://dejure.org/2006,13968)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 2006 - 6 U 178/05 (https://dejure.org/2006,13968)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; AMG § 2 Abs. 3; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; LFGB § 2 Abs. 2; ; LFGB § 2 Abs. 5 Satz 1; ; KosmetikVO § 3 Abs. 1; ; KosmetikVO § 3 Abs. 2; ; GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 2; ; GWB § 87 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 2 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung einer Chlorhexidin enthaltenden Mundspüllösung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.06.2005 - C-211/03

    Orthica - Freier Warenverkehr - Unterscheidung zwischen Arzneimitteln und

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05
    Dieser definiert in seinem "Lactobact"-Urteil vom 9.6.2005 in den verbundenen Rechtssachen C-211/03, C-299/03, C-316/03 bis C-318/03, dort Rz. 52, den Begriff der pharmakologischen Eigenschaften wirkungsbezogen wie folgt:.
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05
    Das Inverkehrbringen und Bewerben von Arzneimitteln ohne Zulassung stellt ein nach § 4 Nr. 11 UWG unlauteres Marktverhalten dar, welches, da insoweit die Gesundheit der Verbraucher auf dem Spiel steht, auch gemäß § 3 UWG erheblich ist (BGH WRP 2005, 1161, 1163 = GRUR 2005, 778 - "Atemtest" in Fortführung seiner ständigen Rechtsprechung zu § 1 UWG a.F. m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 34/01

    "Muskelaufbaupräparate"; Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05
    In entsprechender Anwendung der in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln entwickelten Grundsätze ist auch bei der Beurteilung, ob ein Arzneimittel oder ein kosmetisches Mittel vorliegt, entscheidend seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (vgl. BGH NJW 2001, 2812, 2813 - 3-fach-Dosis; BGH GRUR 2002, 910 - Muskelaufbaupräparate; BGH WRP 2000, 512 - L-Carnitin).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2006 - 13 A 2098/02

    Einstufung von Vitaminpräparaten als Arzneimittel; Vitamin E-Kapseln als

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05
    Der hierdurch begründete gemeinschaftsrechtliche Vorrang der arzneimittelrechtlichen Vorschriften (so auch EuGH a.a.O. Rz. 44) ist auch bei der Anwendung nationalen Rechts jedenfalls im Wege der richtlinienkonformen Auslegung zu berücksichtigen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 17.03.2006, Az. 13 A 2098/02).
  • BGH, 25.04.2001 - 2 StR 374/00

    Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln bei Vitaminpräparaten; Überwiegende

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05
    In entsprechender Anwendung der in ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung zur Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln entwickelten Grundsätze ist auch bei der Beurteilung, ob ein Arzneimittel oder ein kosmetisches Mittel vorliegt, entscheidend seine an objektive Merkmale anknüpfende überwiegende Zweckbestimmung, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher darstellt (vgl. BGH NJW 2001, 2812, 2813 - 3-fach-Dosis; BGH GRUR 2002, 910 - Muskelaufbaupräparate; BGH WRP 2000, 512 - L-Carnitin).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 203/00

    "L-Glutamin"; Würdigung von Werbeaussagen; Begriff des Arzneimittels

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05
    Die Vorstellung der Verbraucher kann unter anderem durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, wobei besondere Bedeutung den pharmakologischen Eigenschaften eines Mittels zukommt, weil ein verständiger Durchschnittsverbraucher im allgemeinen nicht annehmen wird, ein als kosmetisches Mittel angebotenes Produkt sei tatsächlich ein Arzneimittel, wenn es in der empfohlenen Dosierung keine pharmakologischen Wirkungen hat (vgl. zur Parallele bei Nahrungsergänzungsmitteln: BGH GRUR 2003, 631, 632 - L-Glutamin; BGH a.a.O. - Muskelaufbaupräparate und - L-Carnitin).
  • LG Köln, 30.09.2005 - 81 O 34/05
    Auszug aus OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 178/05
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 30.09.2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 81 O 34/05 - wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 16.05.2013 - 31 O 541/12

    Zur Abgrenzung von zulassungsfreien Kosmetika zu zulassungspflichtigen

    b) In die nach Maßgabe der vorstehenden Kriterien vorzunehmende Beurteilung des Produktstatus sind die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zum Arzneimittelbegriff einzubeziehen (so schon OLG Köln, Urteil vom 28.04.2006 - 6 U 178/05).

    Dazu hat das OLG Köln in seinem Urteil vom 28.04.2006 (6 U 178/05), das eine Mundspüllösung mit 0, 2% Chlorhexidin betraf, bereits zutreffend ausgeführt:.

    In diesem Sinne hat das OLG Köln in dem bereits erwähnten Verfahren schon festgestellt (Urteil vom 28.04.2006 - 6 U 178/05):.

    So hat auch bereits das OLG Köln im genannten Fall (Urteil vom 28.04.2006 - 6 U 178/05) zum dort streitigen Produkt ausgeführt:.

    Diese Zulassung bezieht sich aber ausschließlich auf eine Verwendung als Konservierungsstoff im Sinne des § 3a Abs. 1 der Verordnung (siehe schon OLG Köln, Urteil vom 28.04.2006 - 6 U 178/05).

  • OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 6 U 109/07

    Unterlassung des Vertriebs einer Mundspülung: Einordnung der Mundspülung als

    Das Oberlandesgericht Köln (Urt. v. 28.04.2006 - 6 U 178/05 - Anlage K 6) hat aus den Feststellungen in der Monographie des Bundesgesundheitsamts (Anlage K 4) auf eine solche Wirkung geschlossen, weil diese dem Mittel darin gewisse therapeutische Effekte zugesprochen werden.

    Hinzu kommt, dass der Senat mit der vorliegenden Entscheidung eine Auslegung des Arzneimittelbegriffs im Sinne von § 2 AMG vornimmt, die von der des Oberlandesgerichts Köln (Urt. v. 28.04.2006 - 6 U 178/05) abweicht, so dass eine Entscheidung des Revisionsgerichts auch zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung erforderlich ist, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

  • LG Köln, 14.05.2009 - 31 O 374/06

    Bewerbung eines nicht zugelassenen Arzneimittels ist unzulässig und ein

    Denn der gemeinschaftsrechtlich geregelte Vorrang der arzneimittelrechtlichen Vorschriften ist auch bei der Anwendung nationalen Rechts jedenfalls im Wege der richtlinienkonformen Auslegung zu berücksichtigen (vgl. Urteil des OLG Köln vom 28.04.2006 - 6 U 178/05 -, Anlage K 14).
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   OLG Köln, 13.06.2006 - 6 U 178/05   

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OLG Köln, 13.06.2006 - 6 U 178/05 (https://dejure.org/2006,31386)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.2006 - 6 U 178/05 (https://dejure.org/2006,31386)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2006 - 6 U 178/05 (https://dejure.org/2006,31386)
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